Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Einzelfallabhängig
Wir haben für Sie mit Terminvergabe in den folgenden Zeiten geöffnet:
|
Montag |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
|
Frühsprechstunde des Meldeamtes ab 07:00 Uhr |
|
Dienstag |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
|
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
|
Mittwoch |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
Donnerstag |
15:00 Uhr bis 18:30 Uhr |
|
Freitag |
geschlossen |
Bitte wenden Sie sich für einen Termin
per E-Mail oder telefonisch
an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter
"Was erledige ich wo".
Das Meldeamt erreichen Sie telefonisch am
besten täglich in der Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr
oder per E-Mail an EMA@Trittau.de.
Für die Termine im Meldeamt nutzen Sie
einfach und unkompliziert die
Online-Terminvergabe.
Ganz ohne Termin können Sie auch Ihre
Wohnsitzanmeldung elektronisch unter
Elektronische Wohnsitzanmeldung durchführen.
So erreichen Sie uns:
Gemeinde Trittau
Europaplatz 5
22946 Trittau
Telefon: 04154-8079-0
Telefax: 04154-8079-75
E-Mail: Info@Trittau.de
Wir haben für Sie mit Terminvergabe in den folgenden Zeiten geöffnet:
|
Montag |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
|
Frühsprechstunde des Meldeamtes ab 07:00 Uhr |
|
Dienstag |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
|
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
|
Mittwoch |
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
Donnerstag |
15:00 Uhr bis 18:30 Uhr |
|
Freitag |
geschlossen |
Bitte wenden Sie sich für einen Termin
per E-Mail oder telefonisch
an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter
"Was erledige ich wo".
Das Meldeamt erreichen Sie telefonisch am
besten täglich in der Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr
oder per E-Mail an EMA@Trittau.de.
Für die Termine im Meldeamt nutzen Sie
einfach und unkompliziert die
Online-Terminvergabe.
Ganz ohne Termin können Sie auch Ihre
Wohnsitzanmeldung elektronisch unter
Elektronische Wohnsitzanmeldung durchführen.
So erreichen Sie uns:
Gemeinde Trittau
Europaplatz 5
22946 Trittau
Telefon: 04154-8079-0
Telefax: 04154-8079-75
E-Mail: Info@Trittau.de
Gemeinde Trittau
Europaplatz 5
22946 Trittau
Telefon: 04154 8079-0
Telefax: 04154 8079-75
E-Mail: info@trittau.de Homepage: https://www.trittau.de