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Reisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.

Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (seit 1.November 2005 biometriefähiges Lichtbild und seit 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren (maximal 72h) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) 
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr): Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • Personalausweis 
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 60,00 €.

Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 €.

Erhöhung der Gebühren für Reisepässe

Zum 1. Januar 2024 steigen die Grundgebühren für einen biometrischen Reisepass für Antragssteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) auf 70 Euro. Bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 beträgt die Grundgebühr für den Reisepass noch 60 Euro.
Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragssteller unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 Euro und ist 6 Jahre gültig.

Die Bearbeitungsdauer der Reisepässe beträgt derzeit 5 Wochen.

Expressverfahren:

- Für das Expressverfahren der Reisepässe kommt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 32,00 € hinzu

- Für die Ausstellung von vorläufigen Reisepässen werden als Nachweis die  Flug- oder Reiseunterlagen bei Antragsstellung benötigt

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer:
    - für Antragstellende unter 24 Jahre: 6 Jahre; für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • Reisepass: ca. 5 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen 
  • vorläufiger Reisepass: sofort 
Rechtsgrundlage
  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
Rechtsbehelf
  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie für die Einreise in ein anderes Land ein bereitgestelltes Online-Formular ausfüllen, verwenden Sie als Null die Ziffer „0“ und nicht den Buchstaben „O“. Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Einreise.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

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