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Personalausweis beantragen

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Frau J. Grube
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22946 Trittau
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Frau A. Rhein
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Allgemeine Informationen

Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen - oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für die o.g. Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.

Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Das Identitäts- und Reisedokument hat ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium mit biometrischen Merkmalen (Gesichtsbild und Fingerabdrücke). Der Ausweisinhaber kann das Dokument als elektronischen Identitätsnachweis (eID) im Internet nutzen.

Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name),
  • den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben,
  • den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Verfahrensablauf
  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
     
An wen muss ich mich wenden?

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Alten Reisepass oder Personalausweis,
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen)
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsgrundlage
  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Einreise in oder die Ausreise aus einem Land der Europäischen Union genügt für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

Auf Antrag ist ein Ausweis auch für Personen auszustellen, die noch nicht 16 Jahre alt sind.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen, müssen Sie die von Ihnen zur Abholung vorgesehene Person mit einer Abholvollmacht ausstatten, mittels der Sie sowohl den Erhalt des PIN-Briefes quittieren. Die bevollmächtigte Person hat sich durch Vorlage des Personalausweises, Reisepasses o.ä. zu identifizieren. Geben Sie der bevollmächtigten Person nicht den PIN-Brief mit.

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Für Kinder muss gegebenenfalls ein Kinderreisepass beantragt werden.

Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.

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