Allgemeine Informationen
Hier informiert die Landesregierung Schleswig-Holstein über allgemeine Themen zur Grundsteuerreform wie unter anderem die Aufkommensneutralität und das Transparenzregister.
Bitte beenden Sie bestehenden Daueraufträge zur Grundsteuerzahlung bei Ihrer Hausbank! Alle Grundsteuerzahlungen, die aufgrund des alten Dauerauftrages eingehen, werden nicht verarbeitet und an Sie zurück überwiesen. Zur Vereinfachung der Zahlungen erteilen Sie uns, falls bisher nicht geschehen oder zur Änderung Ihres bestehenden SEPA-Lastschriftmandates, gern ein SEPA-Mandat unter SEPA-Lastschriftmandat | Gemeinde/Amt Trittau. Bestehende SEPA-Mandate bleiben weiterhin gültig.
Eigentumswechsel
Eigentumswechsel, die WÄHREND des Kalenderjahrs 2024 stattgefunden haben, werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2025 vom Finanzamt Stormarn bearbeitet.
Eigentumswechsel, die VOR dem Kalenderjahr 2024 stattgefunden haben, werden voraussichtlich ab März 2025 vom Finanzamt Stormarn bearbeitet.
Sie sind als vorheriger Eigentümer solange zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, bis Sie einen Aufhebungsbescheid vom Amt Trittau erhalten. Dies kann aufgrund der Bearbeitungszeit des Finanzamtes für Verkäufe während und vor dem Jahr 2024 bis hin zum Ende des Jahres 2025 dauern.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand der Eigentumswechsel ab.
Grundsteuermessbescheid Finanzamt Stormarn
Eigentümer mit mehreren Steuernummern sollten dringend prüfen, ob die richtigen Angaben zur richtigen Steuernummer gemacht wurden.
Wenn Sie Fragen/Änderungsmitteilungen (z.B. zu Angaben zur Steuernummer) zum Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Stormarn oder zu einem gegen diesen eingelegten Einspruch haben wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Stormarn oder nutzen die Möglichkeit zur
Online-Terminvergabe/Rückrufservice:
Finanzamt Stormarn
Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe
Email: Poststelle@Fa-Storman.LandSH.de
Telefon: 04531-507-900
Grundsteuerbescheid Gemeinden Amt Trittau
Die Gemeinden des Amtes Trittau erheben für die Grundstücke die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz. Sie errechnet sich aus dem vom Finanzamt Stormarn festgesetzten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz (Prozentsatz) der jeweiligen Gemeinde. Die Hebesätze werden erhoben nach der gültigen Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde. Diese finden Sie unter den Links zu den Gemeinden:
Grundlage zur Erhebung der Hebesätze 2025 waren unter anderem die Empfehlungen aus dem Transparenzregister.
Haben Sie Fragen zum Grundsteuerbescheid?
Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail unter Steueramt@Trittau.de.
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid
- Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung)
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entsteht dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen
- Frist und Form zur Einlegung eines Widerspruches finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung