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Amts- und Gemeindekasse
Die Amts- und Gemeindekasse ist für die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement der hauptamtlich verwalteten Gemeinde Trittau sowie der amtsangehörigen Gemeinden und Verbände zuständig.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Bearbeitung offener Forderungen sowie die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen bei fälligen und trotz Mahnung nicht beglichenen Forderungen.
Darüber hinaus wird die Amts- und Gemeindekasse in Vollstreckungsangelegenheiten im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe auch für andere Behörden und Stellen tätig. Voraussetzung für die Einleitung der Vollstreckung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels. Dieser kann sich beispielsweise aus einem Bescheid ergeben, etwa aus einem Bußgeldbescheid.
Bitte verwenden Sie für Zahlungen die nachstehend aufgeführten Bankverbindungen und geben Sie dabei stets das Kassenzeichen oder den jeweiligen Verwendungszweck an.
Bankverbindungen
Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
IBAN: DE68 2006 9177 0000 0000 19
BIC: GENODEF1GRS
Sparkasse Holstein
IBAN: DE 69 2135 2240 0120 2400 15
BIC: NOLADE21HOL
Für regelmäßig wiederkehrende Abgaben können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die fälligen Beträge werden dann zum jeweiligen Zahlungstermin von Ihrem Konto eingezogen.
Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren vermeiden Sie verspätete Zahlungen sowie gegebenenfalls entstehende Mahnungen und zusätzliche Kosten. Ein erteiltes Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Unberechtigten Belastungen kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung widersprochen werden.
Wichtig: Wird eine Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aus anderen bankseitigen Gründen nicht eingelöst, können (Rücklastschriftgebühren) entstehen. Diese sind vom Kontoinhaber zu tragen.


