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Reisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.

Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (seit 1.November 2005 biometriefähiges Lichtbild und seit 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren (maximal 72h) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
  • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) 
    • Wichtiger Hinweis zum Lichtbild: 

      Seit dem 01.05.2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen.

      Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. 

  • Alten Reisepass oder Personalausweis,
  • aktuelles digitales Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (digitales biometrisches Lichtbild) 
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • Personalausweis 
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)
Welche Gebühren fallen an?
  • :70,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • :37,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • :32,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
  • :22,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
  • :36,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
  • :6,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
  • :15,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (§ 15 PassV)

Die Bearbeitungsdauer der Reisepässe beträgt derzeit bis zu 8 Wochen.

Expressverfahren:

- Für das Expressverfahren der Reisepässe kommt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 32,00 € hinzu

- Für die Ausstellung von vorläufigen Reisepässen werden als Nachweis die  Flug- oder Reiseunterlagen bei Antragsstellung benötigt

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Bearbeitungsdauer
  • :3 Wochen
    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

Rechtsgrundlage
  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie für die Einreise in ein anderes Land ein bereitgestelltes Online-Formular ausfüllen, verwenden Sie als Null die Ziffer „0“ und nicht den Buchstaben „O“. Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Einreise.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

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