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Aktuelles
Informationsabend Fernwärme – Dienstag 20.02.2024 – 19 Uhr
Hier geht es zur Präsentation.
Angesichts der aktuellen Situation auf dem Gasmarkt und des neu in Kraft getretenen Heizungsgesetzes möchte die Gemeinde Trittau Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.
In der Gemeinde Trittau werden bereits einige Haushalte mit Fernwärme beliefert. Diese stammt von der Biogasanlage des Landwirts Friedrich Klose. Allerdings besteht hier noch Ausbaupotential, das gemeinsam mit der Hansewerk Natur, einer Tochtergesellschaft der SH-Netz, aufgezeigt werden soll. Zudem wird aufgezeigt, welche Bedingungen gegeben, wo Möglichkeiten für den Anschluss von Fernwärme vorhanden und was überhaupt die Voraussetzungen sind.
Eine Fernwärmeversorgung ist ein System zur Bereitstellung von Wärmeenergie für Wohngebiete und Gebäude. Anstatt in jedem Haus eigene Heizungen zu betreiben, wird die Fernwärme in einem Kraftwerk erzeugt und über ein Netz von isolierten Rohrleitungen zu den einzelnen Haushalten transportiert, wo sie zu Heizzwecken oder zur Warmwasserproduktion genutzt werden kann. Die Vorteile eines Fernwärmenetzes liegen auf der Hand: Energieeffizienz, Umweltfreundlichkeit, Zuverlässigkeit, Platzersparnis, Flexibilität und langfristige Kostenstabilität.
Zusätzlich wird im Rahmen der Veranstaltung das Heizungsgesetz und die daraus entstehenden Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht. Auch ein kurzer Input zum Wärmeplanungsgesetz sowie zu erneuerbaren Energien sind geplant. Abschließend soll ebenfalls genug Zeit für die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gegeben sein, denn das Thema dürfte zurzeit für viele Fragen und Unsicherheiten sorgen.
Gebäudeenergiegesetz – GEG ab 1. Januar 2024
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucher*innen vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.
Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Fossile Energien sind dabei die Hauptwärmequelle. Durch das Gesetz wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Dies soll aber schrittweise umgesetzt werden, spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich beendet sein.
Wichtig: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer*innen von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
Wenn Sie Ihre Heizung tauschen müssen, bedeutet das konkret:
Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
In Trittau ist der Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie ab dem 30.06.2028 verpflichtend. Neue Gas- oder Ölheizungen sind in verschiedenen Konstellationen weiterhin zulässig, zum Beispiel als Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, beim Betrieb mit grünen Gasen oder übergangsweise im Rahmen der verschiedenen Übergangsfristen und Ausnahmen.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Der Bund fördert Bürger*innen mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten, weitere Informationen finden Sie unter Möglichkeiten und Förderung.