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Briefwahl online beantragen
Am 09. Juni findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt. Sind Sie am Wahltag verhindert bzw. möchten vorher wählen? Einen Briefwahlantrag bzw. Wahlschein können Sie bequem online im Briefwahlantragsportal beantragen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Wahl von Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 6 Abs. 1 EuWG).
Organisationseinheiten
Fachbereich 1 Innere Verwaltung und Finanzen | |
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