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Europawahl
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Das genaue Wahlsystem wird von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt.
Die Rechtsgrundlage der Wahlen ist Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag.
Ab 06.06.2024 bis 09.06.2024 wird die zehnte Direktwahl in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Europäischen Parlament durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 09.06.2024, bestimmt. Die unmittelbare, freie und geheime Wahl findet alle fünf Jahre statt. Weiterführende Informationen finden Sie hier
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